2025 tritt das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz in Kraft und stellt neue Anforderungen an Dienstleistende, auch in der Versicherungsbranche. Wir haben gesammelt was du jetzt tun musst.
Zum 28. Juni 2025 wird das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) aktiv und sorgt für klare Regeln bei der Gestaltung von Dienstleistungen. Damit wird die Europäische Barrierefreiheitsrichtlinie in Deutschland umgesetzt. Ziel ist es, dass alle Menschen gleichberechtigt am öffentlichen Leben teilnehmen können – auch marginalisierte Personengruppen, wie Menschen mit Behinderungen oder Personen höheren Alters. Das betrifft auch Versicherungsvermittelnde, die ihre digitalen und physischen Angebote an die neuen Standards anpassen müssen, sofern sie mehr als 10 Mitarbeitende haben oder einen Jahresumsatz bzw. eine Jahresbilanzsumme von 2 Millionen Euro haben. Aber auch für Kleinstunternehmen kann es sich lohnen, sich mit Barrierefreiheit zu beschäftigen, um nicht hinter der Konkurrenz zurückzufallen. Wir erklären, was das Gesetz bedeutet und welche Schritte jetzt nötig sind, um Sanktionen zu vermeiden.
Was bedeutet das BFSG für Dienstleister?
Das BFSG ist Teil der Bemühungen der EU, mehr Barrierefreiheit im digitalen Raum zu schaffen. Es betrifft alle, die Versicherungsdienstleistungen anbieten, und mehr als 10 Mitarbeitende oder einen Jahresumsatz bzw. eine Jahresbilanzsumme von 2 Millionen Euro haben. Für diese bedeutet das, dass Websites, Apps, Kundenportale und sämtliche Serviceangebote so gestaltet sein müssen, dass Menschen mit eingeschränktem Seh-, Hör- oder Mobilitätsvermögen sie problemlos nutzen können.
Anforderungen an Versicherungsmakler
Für dich als versicherungsvermittelnde Person bedeutet das BFSG eine Herausforderung und Chance zugleich. Es muss sichergestellt werden, dass deine digitalen Kanäle, aber auch die Vertrags- und Beratungsprozesse barrierefrei sind. Konkret heißt das:
- Websites und Apps: Diese müssen den Richtlinien der Barrierefreiheit entsprechen. Dazu gehören Texte mit ausreichendem Kontrast, alternative Bildbeschreibungen, bedienbare Strukturen sowie die Möglichkeit, Formulare ohne Hürden zu nutzen.
- Kundenzugänglichkeit: Informationen müssen über mehrere sensorische Kanäle bereitgestellt werden. Das kann zum Beispiel durch schriftliche Darstellung in Kombination mit einer auditiven Vorlesefunktion sein.
- Kommunikation: Funktionen und Bedienelemente müssen leicht zu finden sein und verständlich erklärt werden.
Folgen bei Nichteinhaltung
Werden die Anforderungen des BFSG nicht erfüllt, drohen empfindliche Strafen. So können Bußgelder von bis zu 100.000 Euro anfallen, wenn eine Barrierefreiheit nicht nachweisbar ist. Vor allem digitale Dienstleistungen stehen hier im Fokus, da diese für viele Versicherungsnehmende der Hauptkontaktpunkt sind. Es drohen auch Unterlassung, Schadensersatzzahlungen sowie dauerhafte Imageschäden für das Unternehmen.
Versicherungsmakler sollten sich rechtzeitig auf das BFSG vorbereiten. Eine Überprüfung bestehender Angebote und deren Anpassung an die gesetzlichen Vorgaben lohnt sich nicht nur aus rechtlichen Gründen, sondern auch, um eine vielfältige Kundschaft optimal zu betreuen. Barrierefreiheit wird ab 2025 nicht nur zur Pflicht, sondern auch zu einem Zeichen für verantwortungsbewusste Kundenorientierung.
Das gesamte Barrierefreiheitsstärkungsgesetz kannst du dir hier anschauen.
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