Irreführende Nachhaltigkeit: Hunderte Fonds mussten Namen ändern

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Viele nachhaltige Geldanlagen sind nicht so „grün“, wie sie scheinen. Eine exklusive Recherche von Finanztip und dem Recherchenetzwerk Correctiv zeigt, dass Hunderte Fonds, die bislang als ESG- oder Nachhaltigkeitsfonds vermarktet wurden, sich umbenennen mussten.

Der Grund: Sie erfüllen nicht die Anforderungen einer neuen Leitlinie der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (Esma). Diese sind 2024 in Kraft getreten und müssen für bereits bestehende Fonds und ETFs bis zum 21. Mai umgesetzt sein. Die Kommission sieht jetzt strengere Regeln für Fonds und ETFs vor, die etwa Begriffe wie „Nachhaltigkeit“ oder „Klima“ im Namen tragen.

Aktive und passive Fonds betroffen

So müssen nachhaltige Fonds und ETFs künftig mindestens 80 Prozent ihres Kapitals in Wertpapiere investieren, die ökologische oder soziale Kriterien berücksichtigen. Oder die nachhaltige Ziele wie Reduktion von CO2-Emissionen verfolgen. Anlagen in Firmen wie Shell oder Total werden erschwert oder komplett verboten.

Die Recherchen von Finanztip und Correctiv zeigen: Von 2.393 ETFs, die zur Einführung der Regeln im vergangenen November auf Xetra handelbar waren, trugen 712 solche Begriffe im Namen. 221 davon hatten sich mit Stand vom 7. Mai einen neuen Namen gegeben. Hinzu kamen noch mindestens 60 aktive Fonds, die ihre Namen ebenfalls anpassen mussten. Insgesamt soll Anlegergeld in Höhe von 150 Milliarden Euro betroffen sein.

Anlagekriterien überprüfen

„Viele klimabewusste Anlegerinnen und Anleger wollen ihr Geld renditestark anlegen und dabei ein Zeichen gegen Umweltskandale, Kinderarbeit oder Dumpinglöhne setzen. Investieren sie deshalb in einen nachhaltigen Fonds, sollte dieser auch dem Anspruch gerecht werden“, sagt Timo Halbe, Experte für Geldanlage bei Finanztip. „Wenn ein Fonds zum Beispiel ‚grün‘ im Namen trägt, aber trotzdem in Unternehmen investiert, die Kohle oder Erdöl fördern, werden Anlegerinnen und Anleger ziemlich getäuscht.“

Finanztip warnt Anlegerinnen und Anleger daher, sich nicht allein auf die Produktnamen zu verlassen. Stattdessen empfiehlt das Verbraucherportal, einen genaueren Blick auf die jeweiligen Anlagekriterien und Ausschlussmechanismen zu werfen.

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